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   OLG Hamm, 22.02.2006 - 11 WF 406/05   

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https://dejure.org/2006,3169
OLG Hamm, 22.02.2006 - 11 WF 406/05 (https://dejure.org/2006,3169)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.02.2006 - 11 WF 406/05 (https://dejure.org/2006,3169)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - 11 WF 406/05 (https://dejure.org/2006,3169)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit eines Widerpruchs des einen Ehegatten zum Widerspruch gegen den Antrag des anderen Ehegatten auf Teilungsversteigerung der gemeinsamen Immobilie; Folgen des Versäumnisses eines Ehegatten der Geltendmachung eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich im ...

  • Judicialis

    ZPO § 771; ; BGB § 1365

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 771; BGB § 1365
    Keine Fortdauer des Einwilligungserfordernisses nach § 1365 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Frau will Haus nach der Scheidung versteigern - Zustimmung des Ex-Mannes ist nicht erforderlich, wenn kein Anspruch auf Zugewinnausgleich besteht

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Teilungsversteigerung - Verfügung über das Vermögen im Ganzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1442
  • FamRZ 2006, 1557
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 25.06.2003 - 15 UF 30/03

    Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung; Verfügung über das gesamte

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2006 - 11 WF 406/05
    Der Schutzzweck des § 1365, den anderen Ehegatten vor der Gefährdung seiner Anwartschaft auf Zugewinnausgleich bei Beendigung des Güterstandes zu bewahren (BGH NJW 78, S. 1380), soll zwar fortwirken, wenn der im Scheidungsverfahren geltend gemachte Anspruch auf Zugewinnausgleich in Folge der Abtrennung der Folgesache aus dem Verbund bei Eintritt der Teil-Rechtskraft hinsichtlich der Scheidung noch nicht entschieden ist (OLG Hamm, FamRZ 1984, S. 53; OLG Köln, FamRZ 2001, S. 176; OLG Celle, FamRZ 2004, S. 625), anderes muss aber gelten, wenn der den Schutz des § 1365 BGB begehrende Ehegatte versäumt hat, seinen vermeintlichen Anspruch auf Zugewinnausgleich im Scheidungsverfahren als Folgesache anhängig zu machen, um seinen Anspruch vor dem Verlust des Schutzes aus § 1365 BGB titulieren zu lassen:.
  • BGH, 08.03.1978 - IV ZB 32/76

    Anwartschaft auf Zugewinnausgleich - Zugewinnausgleich - Ausgleichsanspruch -

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2006 - 11 WF 406/05
    Der Schutzzweck des § 1365, den anderen Ehegatten vor der Gefährdung seiner Anwartschaft auf Zugewinnausgleich bei Beendigung des Güterstandes zu bewahren (BGH NJW 78, S. 1380), soll zwar fortwirken, wenn der im Scheidungsverfahren geltend gemachte Anspruch auf Zugewinnausgleich in Folge der Abtrennung der Folgesache aus dem Verbund bei Eintritt der Teil-Rechtskraft hinsichtlich der Scheidung noch nicht entschieden ist (OLG Hamm, FamRZ 1984, S. 53; OLG Köln, FamRZ 2001, S. 176; OLG Celle, FamRZ 2004, S. 625), anderes muss aber gelten, wenn der den Schutz des § 1365 BGB begehrende Ehegatte versäumt hat, seinen vermeintlichen Anspruch auf Zugewinnausgleich im Scheidungsverfahren als Folgesache anhängig zu machen, um seinen Anspruch vor dem Verlust des Schutzes aus § 1365 BGB titulieren zu lassen:.
  • OLG Köln, 22.05.2000 - 26 WF 69/00

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung; Anfechtung; Anfechtbarkeit von

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2006 - 11 WF 406/05
    Der Schutzzweck des § 1365, den anderen Ehegatten vor der Gefährdung seiner Anwartschaft auf Zugewinnausgleich bei Beendigung des Güterstandes zu bewahren (BGH NJW 78, S. 1380), soll zwar fortwirken, wenn der im Scheidungsverfahren geltend gemachte Anspruch auf Zugewinnausgleich in Folge der Abtrennung der Folgesache aus dem Verbund bei Eintritt der Teil-Rechtskraft hinsichtlich der Scheidung noch nicht entschieden ist (OLG Hamm, FamRZ 1984, S. 53; OLG Köln, FamRZ 2001, S. 176; OLG Celle, FamRZ 2004, S. 625), anderes muss aber gelten, wenn der den Schutz des § 1365 BGB begehrende Ehegatte versäumt hat, seinen vermeintlichen Anspruch auf Zugewinnausgleich im Scheidungsverfahren als Folgesache anhängig zu machen, um seinen Anspruch vor dem Verlust des Schutzes aus § 1365 BGB titulieren zu lassen:.
  • OLG Hamm, 02.12.1986 - 1 WF 548/86

    Zustimmungserfordernis für Verfügungen; Rechtskräftige Scheidung; Antrag auf

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2006 - 11 WF 406/05
    Dass das Einwilligungserfordemisses nach § 1365 BGB auch in diesen Fällen fortdauere, wird, soweit ersichtlich, weder in der Rechtsprechung noch in der Literatur vertreten (OLG Hamm, FamRZ 1987, S. 591, 592; Palandt, a.a.O., § 1365 BGB, Rdnr. 3; MüKo, BGB, 4. Auflage, § 1365 BGB, Rdnr. 6; Bamberger/Roth, Kommentar zum BGB, § 1365 BGB, Rdnr. 7).
  • OLG Hamm, 14.10.1983 - 15 W 325/83

    Anspruch auf Verschaffung eines Erbbaurechts; Anspruch auf Zustimmungserteilung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2006 - 11 WF 406/05
    Der Schutzzweck des § 1365, den anderen Ehegatten vor der Gefährdung seiner Anwartschaft auf Zugewinnausgleich bei Beendigung des Güterstandes zu bewahren (BGH NJW 78, S. 1380), soll zwar fortwirken, wenn der im Scheidungsverfahren geltend gemachte Anspruch auf Zugewinnausgleich in Folge der Abtrennung der Folgesache aus dem Verbund bei Eintritt der Teil-Rechtskraft hinsichtlich der Scheidung noch nicht entschieden ist (OLG Hamm, FamRZ 1984, S. 53; OLG Köln, FamRZ 2001, S. 176; OLG Celle, FamRZ 2004, S. 625), anderes muss aber gelten, wenn der den Schutz des § 1365 BGB begehrende Ehegatte versäumt hat, seinen vermeintlichen Anspruch auf Zugewinnausgleich im Scheidungsverfahren als Folgesache anhängig zu machen, um seinen Anspruch vor dem Verlust des Schutzes aus § 1365 BGB titulieren zu lassen:.
  • OLG Frankfurt, 22.10.2018 - 2 UF 135/18

    Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft

    Ob eine analoge Anwendung des § 1365 BGB auch bei vorzeitiger Beendigung der Zugewinngemeinschaft geboten ist (vgl. OLG Celle, Urteil vom 25. Juni 2003 - 15 UF 30/03, OLG Hamm, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 11 WF 406/05), ist für die Frage der Auslegung des § 1386 BGB unerheblich.
  • OLG Köln, 31.01.2014 - 12 WF 10/14

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die Verteidigung gegen einen Antrag auf

    Ob - wie es vor Inkrafttreten der Neufassung der §§ 1384 - 1387 BGB zum 01.09.2009 unter bestimmten Voraussetzungen von der Rechtsprechung angenommen worden ist (vgl. z.B. OLG Celle FamRZ 2004, 627; OLG Hamm FamRZ 2006, 1557) - nach einer Aufhebung der Zugewinngemeinschaft § 1365 BGB gleichwohl analog anzuwenden ist, kann im vorliegenden VKH-Verfahren dahinstehen.
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